A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der "Façon Alpine Bergschule UG (haftungsbeschränkt)" (nachfolgend „Veranstalter“), gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen, die ein Kunde mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf seiner Internetpräsenz http://www.faconalpine.de/ dargestellten Reiseleistungen (nachfolgend „Leistungen“) abschließt.
1.2. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
2. Buchung
2.1. Die auf der Internetpräsenz des Veranstalters enthaltenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe einer verbindlichen Buchung durch den Kunden.
2.2. Der Kunde kann die Leistungen telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail buchen oder über das im Online-Shop des Veranstalters integrierte Online-Bestellformular abgeben. Bei einer Buchung über das Online-Bestellformular gibt der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Bestellung absenden“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die vorab durch den Kunden definierte Leistung ab. Das Vertragsangebot umfasst alle die in der Buchung des Kunden aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat.
2.3. Der Veranstalter kann das Angebot des Kunden durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Buchungsbestätigung innerhalb von drei Tagen annehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Annahme der Buchung abzulehnen.
2.4. Nimmt der Veranstalter das Angebot des Kunden an, so erhält der Kunde unverzüglich zusammen mit der schriftlichen Buchungsbestätigung, sowie den Reiseunterlagen einen Nachweis über den gemäß § 651 k BGB erforderlichen Versicherungsschutz für die von ihm auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen („Sicherungsschein“). Bei Pauschalreisen sind Zahlungen nicht vor Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Der Sicherungsschein verbrieft dem Kunden bei Eintritt des Versicherungsfalles den direkten Anspruch gegen den Versicherer, die Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland -Kautions- und Kreditversicherung- D-60252 Frankfurt/Main.
2.5. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.
3. Bezahlung; Rücktritt
3.1. Die angegebenen Preise des Veranstalters sind Endpreise und enthalten die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer.
3.2. Eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Dieser Betrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Reisevertrages zu zahlen- jedoch nur, wenn zuvor die Übergabe des Sicherungsscheins an den Kunden erfolgt ist. Der Restbetrag ist, sofern die Übergabe des Sicherungsscheins erfolgt ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang beim Veranstalter. Etwas anderes gilt, wenn sich der Veranstalter ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 4 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
3.3. Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Veranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4. Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer im Angebot des Veranstalters festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der Leistungsbeschreibung gemäß Prospekt und Buchungsbestätigung für die entsprechende Reise auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Rücktritt kann spätestens bis zwei Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Ggf. bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet.
5. Leistungen; Leistungs- und Preisänderung
5.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot sowie aus den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
5.2. Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigen, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reisebeschreibung zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung seiner Reise informiert wird.
5.3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird sowie der Kunde von den Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der im Impressum des Veranstalters angegebenen Anschrift zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

6.3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10%, vom 29. bis 15. Tag: 50%, vom 14. Tag bis Reisebeginn: mindestens die Führergebühr zuzüglich der nicht stornierbaren Anteile der Veranstaltung, maximal aber 80% des Gesamtpreises.

6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 

7. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien jeweils den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. 

8. Personenbedingte Kündigung

Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nicht die körperliche Konstitution aufweist (etwa aufgrund einer Krankheit), die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters vorausgesetzt worden ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 

9. Gewährleistung (Mangelhaftung)

9.1. Sollte ein Mangel auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, dem Veranstalter den aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Der Kunde hat sich hierzu unverzüglich zunächst an den örtlichen Vertreter des Veranstalters im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen) zu wenden. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, hat der Kunde sich direkt mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Sollte die Mängelanzeige durch den Kunden nicht erfolgen, so kann dies für den Kunden zur Folge haben, dass er für diese Mängel keine Ansprüche geltend machen kann.

9.2. Vor der Kündigung des Reisevertrags gemäß § 651e des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Verkäufer verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse seitens des Kunden gerechtfertigt wird.

9.3. Mängelansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen (Ausschlussfrist). Dies gilt  unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort (Ziffer 6.1). Schriftform wird empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde.

9.4. Mängelansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 

10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften

10.1. Soweit für die jeweilige Reise von Bedeutung, informiert der Veranstalter wir über Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

10.2. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise geltenden Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformationen des Veranstalters bedingt sind. 

11. Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittsversicherung ist Bestandteil des Vertrags. Empfohlen wird weiters der Abschluss einer separaten  Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Dieser separate Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem von ihm gewählten Reiseversicherungsunternehmen zustande. Diesbezügliche Ansprüche können ausschließlich direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.

12. Anwendbares Recht

12.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Kiel. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

12.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

B. Kundeninformationen

1. Informationen zur Identität des Veranstalters

Façon Alpine Bergschule UG (haftungsbeschränkt)Geschäftsführer: Martin Ehrmaier, Rudolf HieblSchragnweg 783395 FreilassingTel: +49 (0) 8654 5894262Handy: +49 (0) 176 46511038E-Mail: buero©faconalpine.deRegistergericht / Registernummer: Amtsgericht Traunstein / HRB 19016

2. Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Leistungen

Die wesentlichen Merkmale der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen vom Veranstalter eingestellten Produktbeschreibung.

3. Informationen zum Zustandekommen des VertragesDas Zustandekommen des Vertrages erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

4. Informationen zu Zahlung und Erbringung der LeistungenDie Zahlung erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 3, die Erbringung der Leistungen nach Maßgabe der Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters (siehe oben).

5. Informationen über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen

Der Vertragsschluss erfolgt durch Angebot und Annahme.

5.1. Nutzt der Kunde für seine Buchung das Online-Bestellformular des Veranstalters, gibt er sein Angebot wie folgt ab:

5.1.1. Auf der Angebotsseite des Veranstalters klickt der Kunde im ersten Schritt auf den Button „Buchen“. Die rechte Leiste der Angebotsseite weist sodann die Buchung aus. Der Kunde klickt auf den Button „weiter“.

5.1.2. Es öffnet sich eine neue Seite, auf welcher der Kunde das Formular ausfüllt. Anschließend klickt der Kunde auf den Button „Weiter“. Es öffnet sich sodann eine neue Seite, welche die Daten zur Veranstaltung sowie die Rechnungsadresse anzeigt und die Möglichkeit einräumt, die Adressen zu bearbeiten oder weitere Adressen hinzuzufügen.

5.1.3. Im letzten Schritt klickt der Kunde auf „Bestellung absenden“.

5.2. Die Annahme durch den Veranstalter erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters (siehe oben).

6. Informationen zur Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird vom Veranstalter gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Buchung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Buchung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Veranstalters abgerufen werden.

7. Informationen über die technischen Mittel um Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen

Vor verbindlicher Abgabe der Buchung kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Buchung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

8. Informationen über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.


 
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